1. Kann man sich auch mit weniger als 500 € beteiligen?
Nein, aber der Anteil kann auf Antrag und mit Zustimmung des Vorstandes in 5 monatlichen Raten à 100 € gezahlt werden (§ 17 Abs. 3 der Satzung)
2. Wie hoch ist die Dividende? Wann wird sie gezahlt?
Nach den durchgeführten Berechnungen kann nach Betriebsaufnahme mit einer Dividende von 1 bis 3 % vor Steuern gerechnet werden. Die genaue Höhe und die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung.
3. Kann ich mein eingezahltes Geld von der Steuer absetzen?
Nein. Lediglich die später ausgezahlte Dividende unterliegt der Kapitalertragsteuer.
4. Wann bekomme ich frühestens mein Geld zurück?
Man kann seine Mitgliedschaft mit einer Frist von 5 Jahren jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen (§ 7 Abs. 1 der Satzung). Möglich ist auch die Übertragung auf einen anderen Genossen (§ 8 der Satzung).
5. Wird öffentlich, mit welcher Summe ich mich beteiligt habe?
Es ist nach dem Gesetz eine Liste zu erstellen, in der alle Mitglieder mit Namen und der Anzahl ihrer Anteile einzutragen sind (§ 30 GenG). In diese Liste haben alle Mitglieder ein Einsichtsrecht, nicht aber Dritte (§ 31 GenG).
6. Sind auch Spenden möglich?
Nein, jedenfalls nicht an die Genossenschaft. Denkbar wären Spenden an den Dorfgemeinschaft Hülsenbusch e.V., der dann evtl. im Rahmen der Kapitalanlage Anteile übernehmen könnte.
7. Können sich Handwerker statt mit einer Geldeinlage mit einer Sacheinlage beteiligen?
Sacheinlagen sind nicht möglich (die Satzung hat von § 7a Abs. 3 GenG keinen Gebrauch gemacht). Im Übrigen ist vorgesehen, mit dem Bau einen GU zu beauftragen.
8. Habe ich als Mitglied Vorteile bei der ärztlichen Behandlung?
Nein.
9. Ist das notwendige Eigenkapital schon zusammen?
Ja.
10. Ist die Finanzierung gesichert?
Ja.
11. Was ist, wenn der Bau teurer wird?
Damit ist nicht zu rechnen, da konservativ und mit Puffern kalkuliert wurde. Falls es dennoch aus nicht vorhersehbaren Gründen zu Kostenüberschreitungen kommt, muss nachfinanziert werden.
12. Ist sicher, dass das Gebäude auf dem vorgesehenen Grundstück gebaut werden darf?
Der bei der zuständigen Stadt Gummersbach beantragte Vorbescheid ist bereits erteilt worden.
13. Was ist, wenn ein Arzt ausfällt (Insolvenz etc.)?
Dann muss ein Ersatz gefunden werden. Dies wird als realistisch angesehen. Im Notfall muss die Einheit umgenutzt und als Wohnung vermietet bzw. veräußert werden.
14. Kann es sein, dass ich mein Geld verliere?
Ja, wenn – wovon nicht auszugehen ist und was niemand hofft – die Genossenschaft insolvent werden sollte.
15. Kann es sein, dass ich zwangsweise zu Nachschüssen herangezogen werde?
Nein. Dies ist ausgeschlossen (§ 19 der Satzung).
16. Was passiert mit meinem Anteil, wenn ich versterbe?
In diesem Fall geht der Anteil auf die Erben über und die Mitgliedschaft endet mit dem laufenden Ge-schäftsjahr (§ 9 der Satzung). Selbstverständlich können die Erben auch selbst auf Dauer als Mitglied beitreten.
17. Gibt es einen Mitgliederaufnahmestopp?
Nein, wir nehmen jederzeit weitere Mitglieder auf. Die weiteren gezahlten Anteile werden dann für Sondertilgungen des Darlehens verwendet. Bei der Finanzierung wurde dieses Sondertilgungsrecht vereinbart.
18. Kann man zu zweit einen Anteil übernehmen?
Nein. Aus organisatorischen Gründen ist jeder Anteil einer Person zuzuweisen.
19. Kann ich für meinen Enkel Anteile zeichnen/kaufen?
Ja, den Antrag muss der gesetzliche Vertreter (wenn minderjährig) unterzeichnen.
20. Bekommen Vorstand und/oder Aufsichtsrat ein Entgelt?
Nein. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich (für den Vorstand: § 21 Abs. 4; für den Aufsichtsrat: § 24 Abs. 6 der Satzung).
21. Warum finanzieren die Ärzte das Gebäude nicht selbst?
Durch die genossenschaftliche Finanzierung haben wir als Hülsenbuscher „den Hut auf“. Im Übrigen müssen die Ärzte die Praxiseinrichtungen finanzieren. Sie bekommen von der Genossenschaft nichts geschenkt, sondern zahlen eine marktübliche Nutzungsentschädigung.
22. Kann ich auch eine der Eigentumswohnungen erwerben?
Nein, beide Wohnungen sind bereits vergeben.